Leider kaum etwas absetzbar
Leider sind die normalen Küchengeräte kaum absetzbar. Was wirklich gut absetzbar ist, das sind zum Beispiel Briefmarken, Druckerpapier, Computer, das Druckergerät, Scanner und Laptop. Die reinen Küchengeräte, wie zum Beispiel der Kühlschrank, die Waschmaschine und Geschirr sind nicht steuerlich geltend zu machen. Dies ist nun einmal so in Deutschland.
Weiterhin sind steuerlich geltend zu machen die Ausgaben für Handwerker und Haushälterinnen. Dies ist insofern auch sehr verwandt mit der Idee etwas im Haushalt steuerlich geltend zu machen. Außerdem können Ausgaben in der Apotheke abgesetzt werden. Dies betrifft aber nur die Ausgaben, die nicht von der Krankenkasse bezahlt werden. Man sollte also alle Apothekenrechnungen aufheben. Auch die private Rechnung vom Zahnarzt kann man aufheben.
Weiterhin sind steuerlich geltend zu machen die Ausgaben für Handwerker und Haushälterinnen. Dies ist insofern auch sehr verwandt mit der Idee etwas im Haushalt steuerlich geltend zu machen. Außerdem können Ausgaben in der Apotheke abgesetzt werden. Dies betrifft aber nur die Ausgaben, die nicht von der Krankenkasse bezahlt werden. Man sollte also alle Apothekenrechnungen aufheben. Auch die private Rechnung vom Zahnarzt kann man aufheben.